AGBs

Unsere AGBs

Kabema Consulting GmbH

Allgemeine Vertragsbedingungen der Kabema Consulting GmbH 

Version 1.5 vom 11.01.2021

Allgemeine Vertragsbedingungen für Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Leistungen im Projektmanagement.

1. Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen für die Beauftragung und Erbringung von Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Leistungen im Projektmanagement, die von der Kabema Consulting GmbH (nachfolgend: Auftragnehmer) erbracht werden.

(2) Die Auftraggeber der Kabema Consulting GmbH sind ausschließlich Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. (3) Der Einbeziehung von AGB des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

(1) Gegenstand eines Vertrages ist die entgeltliche Erbringung von Beratungsleistungen, Entwicklungsleistungen oder Leistungen im Projektmanagement im jeweils vereinbarten Umfang.

(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und für 30 Tage gültig. Sie stellen eine Aufforderung an den Auftraggeber dar, seinerseits an Angebot an den Auftragnehmer abzugeben.

(3) Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt zustande durch:

  1. a) Unterzeichnung einer Vertragsurkunde durch beide Parteien oder
  2. b) Bestätigung einer Kundenbestellung durch den Auftragnehmer.

(4) Soweit nicht durch Gesetz die Einhaltung der Schriftform vorgeschrieben ist, genügt die Einhaltung der Textform. Insofern können Verträge auch durch Übermittlung einer eingescannten Unterschrift, per E-Mail oder auf elektronischem Wege geschlossen werden. Jede Partei kann von der anderen eine nachträgliche, schriftliche Bestätigung der getroffenen Vereinbarung verlangen.

 

3. Allgemeine Grundsätze der Zusammenarbeit

Keine Partei ist berechtigt, Erklärungen und / oder Zusagen im Namen der anderen Partei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung abzugeben oder die andere Partei zu einer Leistung zu verpflichten.

4. Kontingent, Leistungserbringung

(1) Zeit, Ort und Umfang der Leistungserbringung werden mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Belange des Auftragnehmers abgestimmt. Hierzu ernennt der Auftraggeber einen Ansprechpartner, der auf Seiten des Auftraggebers für Absprachen bzgl. der Leistungserbringung allein zuständig ist. Sofern erforderlich, können weitere Ansprechpartner benannt werden.

(2) Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels müssen dabei genau beschrieben werden. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet.

 

5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftragnehmer analysiert und dokumentiert den Bedarf des Auftraggebers und benennt ihm dann die danach erforderlichen Informationen und Unterlagen. Der Auftraggeber hat dann dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer diese Informationen und Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

6. Vergütung

(1) Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen eine Vergütung in Höhe des vereinbarten Tagessatzes pro Manntag. Ein Manntag besteht aus 8 Zeitstunden.

(2) Vergütet werden alle Zeiten, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber abgenommen und bestätigt werden oder infolge einer vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber erbracht wurden. Die Parteien können eine Pauschalvergütung vereinbaren.

(3) Fallen einsatzbedingt Reisekosten an, werden diese nach Vereinbarung vergütet. Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

(4) Alle genannten Preise verstehen sich als Nettobeträge zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

7. Abrechnung, Zahlungsausgleich

(1) Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der Leistungsnachweise jeweils bis zum 15. des Folgemonats. Der Zahlungsausgleich erfolgt jeweils binnen 14 Tagen nach Vorlage der Rechnung.

(2) Mit Anerkennung dieser AGB erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, die Rechnungen des Auftragnehmers per E-Mail zu erhalten. Zu diesem Zweck hat er dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss eine entsprechende E-Mail-Adresse mitzuteilen.

8. Berichterstattung und Abrechnung

(1) Basis der Abrechnung ist eine detaillierte Aufstellung aller geleisteten Tätigkeiten im Abrechnungszeitraum, die Datum, Tätigkeitsdauer, Uhrzeit, Leistungsbeschreibung in Stichpunkten und die jeweilige Person, die die entsprechende Tätigkeit erbracht hat, aufzuzeigen hat. Dieser Tätigkeitsnachweis ist durch den Auftragnehmer unaufgefordert zu übermitteln und wird dann vom Auftraggeber unverzüglich geprüft. Für pauschal abzurechnende Tätigkeiten müssen keine Tätigkeitsnachweise erstellt werden.

(2) Es steht dem Auftraggeber frei, weitere Dokumente (z.B. Protokolle, Spezifikationen usw.) zu verlangen, die durch den Auftragnehmer vorzulegen sind, sofern diese zum Umfang der Leistungserbringung gehören.

9. Sonstige Ansprüche

(1) Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertrag erfüllt.

(2) Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.

10. Haftung

(1) Die Vertragsparteien haften einander für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit haften die Parteien einander nur in den folgenden Fällen:

  1. a) Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
  2. b) bei einer Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten; in diesem Fall beschränkt sich die Haftung jedoch auf Schäden, mit denen die Parteien vernünftigerweise rechnen müssen.

(3) Die Parteien haften einander in gleichem Umfang für Schäden, die ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung schuldhaft verursachen.

(4) Soweit etwaige Schäden darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

11. Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die im Rahmen des jeweils vereinbarten Vertrages erbrachten Arbeitsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung des Arbeitsergebnisses durch den Auftraggeber einschränken oder ausschließen.

(2) Der Auftragnehmer stellt insbesondere durch entsprechende Vereinbarungen mit seinen Arbeitnehmern und Beauftragten sicher, dass die Verwendung der erbrachten Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber nicht durch Miturheber oder sonstige Rechte beeinträchtigt wird. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf sein Verlangen hin den Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit den an der Entwicklung des Arbeitsergebnisses beteiligten Personen nachzuweisen.

(3) Der Auftraggeber hat das alleinige Recht, alle Arbeitsergebnisse, die aus der Tätigkeit des Auftragnehmers für den Auftraggeber entstehen, ohne sachliche, zeitliche oder räumliche Beschränkung und ohne Ausübungsverpflichtung zu verwerten oder verwerten zu lassen. Der Auftragnehmer erkennt an, dass alle Verwertungs- und Nutzungsrechte an den im Rahmen der Beauftragung entstandenen Arbeitsergebnissen, Unterlagen und Informationen ausschließlich dem Auftraggeber zustehen.

12. Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, über alle Informationen und Betriebsgeheimnisse, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die andere Partei bekannt werden, zeitlich unbeschränkt Stillschweigen zu bewahren und sie Dritten nicht zugänglich zu machen, es sei denn, die Parteien haben einander bzgl. bestimmter Informationen von der Schweigepflicht entbunden.

(2) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt ferner nicht für Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen,

(a) die dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder

(b) die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der Empfänger zu vertreten hat oder

(c) die dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßigerweise ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt bzw. überlassen werden oder

(d) die vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder

(e) die von der überlassenden Partei zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind.

(3) Dem Auftragnehmer überlassene Softwaresysteme, Dokumentationen und sonstige Unterlagen wird dieser unbefugten Dritten nicht zugänglich machen. Mitarbeiter, die dienstlichen Zugang zu diesen Gegenständen haben, sind über das Urheberrecht des Auftraggebers und die Geheimhaltungspflicht zu belehren.

13. Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes bekannt sind.

(2) Es ist dem Auftragnehmer gemäß Artikel 5 und Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt für einen anderen als den zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.

(3) Sofern sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Aufträge eines Dritten bedient, ist er dafür verantwortlich, den Dritten auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Werden Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Vertragsparteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO ab.

(4) Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erteilen.

14. Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind dem Vertragspartner während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert zurückzugeben.

(2) Nach Beendigung des Vertrages geben sich die Parteien gegenseitig alle Lieferungen sowie angefertigte Kopien zurück oder vernichten sie auf Wunsch der anderen Partei. Die Vernichtung ist schriftlich mitzuteilen. Gespeicherte Programme sind zu löschen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Leistungserbringung dienen, auch über das Vertragsende hinaus entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren.

15. Vertragsdauer, Kündigung

Sofern nicht anders vereinbart, gilt ein Vertrag ab Unterzeichnung für unbestimmte Zeit. Im Übrigen können Verträge mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosten Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf zumindest der Textform.

16. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form, in der der Vertrag auch geschlossen worden ist. Dies gilt auch für Änderungen des Formerfordernisses an sich. Absprachen, die zur Durchführung eines Vertrages notwendig sind, ohne selbst mit einer Änderung des Vertrages verbunden zu sein, bedürfen keiner Form.

(2) Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterliegen deutschem Recht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus solchen ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.

(3) Sind einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, dass das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien darstellen würde.

Kabema Digital GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kabema Digital GmbH

Stand: 12.02.2024 – Vers. 2.4


1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend AGB genannt – bilden die Grundlage aller Verträge der Kabema Digital GmbH – nachfolgend Kabema Digital genannt –, die den Bezug der Software SYNOP zum Inhalt haben.

1.2 Die Kunden der Kabema Digital sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Kabema Digital führt keine Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB durch.

1.3 Es gelten die AGB der Kabema Digital. Der Einbeziehung von AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Angebot, Vertragsschluss

2.1 Angebote der Kabema Digital sind freibleibend und für 30 Tage gültig. Sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot an die Kabema Digital abzugeben. 

2.2 Ein Vertrag zwischen Kabema Digital und Kunde kommt zustande durch:

     a) Unterzeichnung einer Vertragsurkunde durch beide Parteien oder

     b) Bestätigung einer Kundenbestellung durch den Auftragnehmer. 

2.3 Soweit nicht durch Gesetz die Einhaltung der Schriftform vorgeschrieben ist, genügt die Einhaltung der Textform. Insofern können Verträge auch durch Übermittlung einer Bestätigung per E-Mail oder auf elektronischem Wege geschlossen werden. Jede Partei kann von der anderen eine nachträgliche, schriftliche Bestätigung der getroffenen Vereinbarung verlangen.

3. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Software SYNOP – nachfolgend Software genannt –, eine Plattform, deren Software zurzeit aus vier Modulen / Prozessen besteht:

3.1 SYNOP split

Die SYNOP split ermöglicht es dem Kunden, Daten aus gescannten Dokumenten zu extrahieren und an verarbeitende Folgesysteme weiterzugeben. 

Die Software ist in der Lage, erlernte Formate automatisch zu erkennen. Sie kann kostenpflichtig um zusätzliche Formate erweitert werden, welche sie nach einer Trainingsphase ebenfalls automatisch erkennt. Ist sich das System unsicher, schlägt es eine Zuordnung vor, die der Kunde bestätigen oder manuell anpassen kann.

3.2 SYNOP sign (fortgeschrittene Unterschrift)

Bei dem Modul „sign“ (nachfolgend: Modul) handelt es sich um ein Zusatzmodul, das die digitale Signatur in Form der fortgeschrittenen Unterschrift auf elektronischen Dokumenten (nachfolgend: Dokument) ermöglicht.

Der Kunde kann das Dokument gegen Aufpreis mit einer durch einen eIDAS-zertifizierten Anbieter für Vertrauensdienste (nachfolgend: VDA) ausgestellten Signatur versehen. Da hierbei jeweils eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet wird, ergibt sich bei Verwendung einer solchen Signatur eine erhöhte Rechtssicherheit. 

Durch weitere Authentifizierungsschritte können Dokumente auch bei Verwendung der digitalen Fernsignatur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Hierzu müssen jedoch Leistungen von Drittanbietern, die zusätzliche Kosten verursachen, hinzugezogen werden, da diese Authentifizierungsschritte nicht Bestandteil des Moduls sind.
Die Entscheidung, welche Signatur im Einzelfall jeweils verwendet werden soll, trifft allein der Kunde. Die Kabema Digital übernimmt für die Auswahl keine Haftung.

3.3 SYNOP AfterSales App

Mit der SYNOP Aftersales App (nachfolgend „App“) lassen sich eröffnete Aufträge aus dem Dealer Management System (nachfolgend „DMS“) darstellen und verfügbare Personalkapazität aus dem Zeitwirtschaftssystem abholen. Des Weiteren lassen sich Aufträge zu Teams und Monteuren zuweisen.
Die App ermöglicht es dem Kunden AW-Positionen abzuarbeiten, eine Rückübermittlung an das DMS durchzuführen, Arbeit und Teile zuzubuchen (wenn im DMS möglich), sowie auf Aufträge An-/ Abzustempeln (wenn im DMS / Zeitwirtschaft verfügbar).

Mit Hilfe der App kann der Kunde eine Übersicht nach Standorten / Teams / Monteuren über Planung, Auslastung und Bearbeitungsstand, sowie Restkapazität einsehen.

Die App beinhaltet des Weiteren die Darstellung von Dokumenten und deren Annotation auf dem Tablet.

3.4 SYNOP Xtract (Einrichtung von Prozessautomatisierung)

Bei dem Prozess „Xtract“ (nachfolgend: Prozess) handelt es sich um die jeweilige, individuelle Einrichtung von automatisierten Prozessen, die meist fehlende Schnittstellen ersetzen. Hier sind z.B. die automatisierte Übertragung von wiederkehrenden Daten von System A nach System B mit Hilfe von RPA-Technologie, oder die Extraktion von strukturierten Inhalten von elektronischen Dokumenten (nachfolgend: Dokument) gemeint.

3.5 Ergänzende Erklärung zu Ziffer 3.1 bis 3.3.

Bei den unter Ziffer 3.1 bis 3.3 genannten Modulen handelt es sich um eine Standardsoftware. Anpassungen durch den Kunden sind möglich, soweit durch die Software systemseitig die Möglichkeit zur individuellen Konfiguration eingeräumt wird.
Die Software wird durch Kabema Digital als Software as a Service in einer Cloud bereitgehalten. Dem Kunden wird durch Einräumung eines passwortgeschützten Nutzerkontos die Nutzung der Software gewährt.

3.6 Ergänzende Erklärung zu Ziffer 3.4

Xtract nutzt im Sinne der Kostenoptimierung zur Einrichtung der jeweiligen Prozesse eine Freeware, es fallen somit keine Lizenzkosten an. Die Leistung von Xtract besteht aus der einmaligen Einrichtung und fortlaufenden Wartung des jeweiligen Prozesses gemäß der Paketgröße im Angebot.

3.7 Ausschluss

Des Weiteren übernimmt die Kabema Digital keine Gewähr für den Fortbestand der Rechtslage.

4. Nutzung der Cloud (Software as a Service), wie unter Ziffer 3.5 beschrieben

4.1 Mit Abschluss des Vertrages ist der Kunde berechtigt, die Software für die Dauer der Vertragslaufzeit entgeltlich zu nutzen.

4.2 Kabema Digital ist verpflichtet, dem Kunden durch Einräumung eines passwortgeschützten Nutzerkontos den Zugriff auf die Software zu gewähren und die Software während der gesamten Vertragslaufzeit für den Kunden bereitzuhalten.

4.3 Kabema Digital stellt dem Kunden die Nutzerdaten spätestens zu dem im Angebot vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung.

4.4 Kabema Digital ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritte einzusetzen. Sie ist insbesondere berechtigt, einzelne Leistungskomponenten über Dritte zu beziehen.

5. Implementierung der Software 

5.1 Die Nutzung der Software durch den Kunden setzt die vorherige Implementierung der Software oder ggf. dafür benötigter Komponenten durch die Kabema Digital voraus.  

5.2 Der Kunde ist im jeweils notwendigen Umfang zur Mitwirkung an der Implementierung verpflichtet. Er hat der Kabema Digital insbesondere einen für die Implementierung zuständigen Ansprechpartner zu benennen und ihr Zugang zu seinem Hardwaresystem als auch zu seinen Räumlichkeiten zu gewähren.

5.3 Kabema Digital ist verpflichtet, über alle während der Implementierung erlangten Informationen Stillschweigen zu bewahren.

6. Softwarepflege und Aktualisierung, Support

6.1 Kabema Digital aktualisiert die Software laufend und entwickelt sie ständig weiter. Sie stellt dem Kunden jeweils die aktuellste Version der Software zur Verfügung. Der Kunde ist ausschließlich zur Nutzung der aktuellsten Version der Software berechtigt. Es besteht kein Anspruch auf Weiternutzung einer vorherigen Version.

6.2 Kabema Digital verpflichtet sich, die Software während der Vertragslaufzeit kompatibel zu allen gängigen Browsern, Betriebs- und Hardwaresystemen – nachfolgend: Systeme – zu halten und dem Kunden entsprechende Updates unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diese Pflicht erstreckt sich nicht auf veraltete oder nicht mehr zeitgemäße Systeme.

6.3 Kabema Digital stellt ihren Kunden zu den jeweils vorab vereinbarten Konditionen einen Support zur Verfügung. Dieser ist in Form eines Ticketsystems in die Software integriert. Die Admin-User bzw. Application Owner sind berechtigt, während der üblichen Geschäftszeiten Support-Leistungen über das Ticketsystem in Anspruch zu nehmen. Die üblichen Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Feiertage im Land Berlin.

7. Entgelt, Rechnungsstellung

7.1 Der Kunde zahlt der Kabema Digital für die Bereithaltung und Nutzung der Software ein monatliches Entgelt. Dieses wird jeweils zu Beginn des Monats fällig. Beginnt der Bezug der Software im laufenden Monat, wird das Entgelt anteilig berechnet.

7.2 Mit Anerkennung dieser AGB erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die Rechnungen der Kabema Digital per E-Mail zu erhalten. Zu diesem Zweck hat er der Kabema Digital bei Vertragsschluss eine entsprechende E-Mail-Adresse mitzuteilen.

7.3 Die Höhe des Entgeltes wird zwischen den Parteien individuell – in Abhängigkeit zur Betriebsgröße, der Anzahl der Nutzer und der Anzahl der Filialen / Legal Entities, in denen der Kunde die Software nutzen möchte – vereinbart und versteht sich zzgl. der gesetzlichen geschuldeten Umsatzsteuer.

7.4 Kabema Digital ist berechtigt, das Nutzungsentgelt maximal ein Mal pro Kalenderjahr und erstmals nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsbeginn an sich verändernde Marktbedingungen, wie z.B. an erhebliche Veränderungen der Beschaffungskosten oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Die Anpassung bedarf der schriftlichen Ankündigung spätestens 6 Wochen vor Beginn des Quartals, für das die Preisanpassung erfolgen soll. Der Kunde hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird Kabema Digital den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.

7.5 Für die Implementierung der Software gem. Ziffer 5 dieser AGB wird ein gesondertes, einmaliges Entgelt erhoben.

7.6 Die Verwendung der qualifizierten oder fortgeschrittenen elektronischen Signaturen ist zusätzlich entgeltpflichtig, da diese von der Kabema Digital erst bei den VDA erworben werden müssen. Ziffer 2.3 dieser AGB gilt entsprechend.

7.7 Die Kabema Digital ist nicht an einen bestimmten VDA gebunden. Sie stellt jedoch sicher, dass bereits bezogene Signaturen nutzbar bleiben, sollte sie die Zusammenarbeit mit einem VDA beenden.

7.8 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8. Zusätzliche Leistungen

Über das Ticketsystem der Software kann der Kunde auch zusätzliche entgeltliche Leistungen, wie z.B. das Erlernen neuer Dateiformate, in Auftrag geben. Auf Anfrage des Kunden hin wird Kabema Digital dem Kunden ein Angebot unterbreiten, das dieser über das Ticketsystem annehmen kann. Nach Bestätigung durch den Kunden kommt ein Auftrag zu den im Ticket genannten Konditionen zustande.

9. Laufzeit, Kündigung

9.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, beginnend mit dem im Angebot vereinbarten Zeitpunkt, geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 36 Monate.

9.2 Der Kunde hat das Recht, den Bezug der Software innerhalb einer Frist von 12 Monaten zum Quartalsende zu kündigen, erstmals jedoch zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.

9.3 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich.

9.4 Ungeachtet der Regelung in Ziffer 9.3 dieser AGB kann Kabema Digital den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung des Entgeltes bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Kabema Digital kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels des bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Entgeltes verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

9.5 Die Kündigung bedarf jeweils der Schriftform.

9.6 Mit Beendigung des Modulbezuges können die nach Ziffer 3.2 dieser AGB erworbenen Signaturen nicht mehr genutzt werden. Eine Übertragung der Signaturen zur anderweitigen Nutzung ist leider nicht möglich.

10. Gewährleistungsrechte, Haftung

10.1 Kabema Digital ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit den vertragsgemäßen Gebrauch der Software zu erhalten. Vertragsgemäß ist der in Ziffer 3 des Allgemeinen Teils dieser AGB beschriebene Gebrauch. Maßgeblich für die Beurteilung, ob die Software zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist, ist dabei die jeweils aktuellste Version der Software. Eine Garantie für das Vorliegen bestimmter Eigenschaften wird nicht übernommen.

10.2 Weist die Software zum Zeitpunkt der Bereitstellung oder während der Vertragslaufzeit einen Mangel auf, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder nicht nur unwesentlich beeinträchtigt, ist der Kunde verpflichtet, dies der Kabema Digital unverzüglich anzuzeigen.

10.3 Kabema Digital wird die ihr vom Kunden angezeigten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.

10.4 Verschuldensunabhängige Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen (vgl. § 536 Abs. 1 1. Fall BGB), werden hiermit ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Kunden die gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsrechte zu.

10.5 Konfiguriert der Kunde die Software innerhalb der bestehenden Konfigurationsmöglichkeiten selbst und kommt es hierdurch zu einem Mangel an der Software, kann der Kunde Gewährleistungsrechte nur dann geltend machen, wenn der Mangel auf Grund von Umständen eingetreten ist, die im Verantwortungsbereich der Kabema Digital liegen, oder wenn der Kunde den Mangel nicht zu vertreten hat.

10.6 Soweit es auf ein Verschulden der Kabema Digital ankommt, haftet Kabema Digital für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Kabema Digital unbeschränkt für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit herrühren. Bei einer Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung sind, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit die Haftung auf den typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für das Verschulden der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen.

11. Nebenpflichten der Parteien

11.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten des für ihn eingerichteten Nutzerkontos geheim zu halten und sicher zu verwahren. Er ist nicht berechtigt, die Nutzung der Software Dritten zu überlassen.

11.2 Vor Abschluss des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Kompatibilität der Software zu seinem System eigenständig zu überprüfen.

12. Pflichten bei Beendigung des Vertrages

12.1 Mit Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen und ggf. vorhandene Software auf seinem System zu deinstallieren.

12.2 Kabema Digital ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist sämtliche Kundendaten zu löschen, sofern sie nicht zur Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet ist.

13. Urheberrecht

Die Software unterliegt dem Urheberrecht. Verstößt der Kunde gegen die Bestimmungen des Urheberrechts, behält sich der Inhaber ausdrücklich vor, die gesetzlich eingeräumten Rechte geltend zu machen.

14. Geheimhaltung

14.1 Die Parteien werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.

14.2 Vertraulich sind alle Informationen, die von der jeweiligen Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt.

15. Datensicherheit, Datenschutz

15.1 Die Parteien, insbesondere Kabema Digital, sind verpflichtet, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach DS-GVO und BDSG zu verpflichten, soweit diese nicht bereits entsprechend verpflichtet sind.

15.2 Soweit es sich bei der Durchführung des Vertrages um eine Auftragsverarbeitung handelt, schließen der Kunde und die Kabema Digital eine Vereinbarung nach Art. 28 DS-GVO.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für das Erfordernis der Textform an sich.

16.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird übereinstimmend ausgeschlossen.

16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz der Kabema Digital, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

17. Salvatorische Klausel

17.1 Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

17.2 Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, dass das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien darstellen würde.

kc.art GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der kc.art GmbH

Stand: 09.04.2021 – Version 1.1

 

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der kc.art GmbH (nachfolgend: „kc.art“) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der kc.art gegenüber Unternehmern (§ 14 Abs. 1 BGB), Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachstehend „Kunde“). Die Waren- und Leistungsangebote der kc.art richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, kc.art stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der kc.art gelten auch dann, wenn kc.art in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss

(1) Angebote der kc.art sind freibleibend und für 30 Tage gültig. Sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits an Angebot an den Auftragnehmer abzugeben.

(2) Ein Vertrag zwischen kc.art und Kunde kommt zustande durch:
a) Unterzeichnung einer Vertragsurkunde durch beide Parteien oder
b) Bestätigung einer Kundenbestellung durch den Auftragnehmer.

(3) Soweit nicht durch Gesetz die Einhaltung der Schriftform vorgeschrieben ist, genügt die Einhaltung der Textform. Insofern können Verträge auch durch Übermittlung einer eingescannten Unterschrift, per E-Mail oder auf elektronischem Wege geschlossen werden. Jede Partei kann von der anderen eine nachträgliche, schriftliche Bestätigung der getroffenen Vereinbarung verlangen.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) kc.art stellt dem Kunden eine Softwareanwendung gegen Entgelt zur Verfügung, die dem Controlling des Fahrzeug-Vertriebes und des Servicebereiches (Werkstatt, Teile und Zubehör) von Autohäusern dient (im Folgenden: „Anwendung“ genannt). Zur Nutzung der Anwendung durch mehrere Nutzer erhält der Kunde nach schriftlicher Vereinbarung eine bestimmte Anzahl von Benutzerzugängen.

(2) Die Basis der Anwendung bildet eine Datenbank, welche auf einem gesicherten Server der kc.art läuft. In dieser Datenbank werden die vom Kunden bereitgestellten Daten verknüpft und aufbereitet. Der Kunde kann sich die von ihm eingespeisten Daten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Parameter auswerten lassen. Die Ausgabe der gewählten Auswertungen erfolgt jeweils über eine webbasierte Anwendung oder über einen lokal beim Kunden installierten Client.

(3) Nach schriftlicher Vereinbarung implementiert kc.art die Anwendung beim Kunden und/oder schult seine Mitarbeiter hinsichtlich der Benutzung der Anwendung (siehe hierzu Abschnitt B).

§ 4 Bereitstellung der Anwendung

(1) kc.art hält ab dem im Angebot vereinbarten Zeitpunkt auf den kc.art Servern (im Folgenden – auch bei Mehrzahl – „Server“ genannt) die im Angebot vereinbarte Anwendung in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.

(2) Übergabepunkt für die Anwendung und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Servers von kc.art. Die Anwendung gilt am vereinbarten Übergabepunkt gemäß dem Vertrag betriebsfähig bereitgestellt, wenn kc.art dem Kunden die Freischaltung mitgeteilt hat. Darauf, wann der Kunde den ersten Zugriff nimmt, kommt es nicht an.

(3) kc.art haftet dafür, dass die bereit gestellte Anwendung

1. für die sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot ergebenden Zwecke geeignet ist,

2. während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist; dies gilt nicht, wenn der Mangel unerheblich ist oder die Tauglichkeit der Anwendung zum vertragsgemäßen Gebrauch nur unwesentlich beeinträchtigt wird,

3. insbesondere frei von Viren und ähnlichen Beschädigungen ist, welche die Tauglichkeit der Anwendung zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.

(4) kc.art übermittelt dem Kunden die im Angebot vereinbarte Anzahl von Benutzerzugängen.

(5) kc.art hält auf dem Server ab dem im Angebot vereinbarten Zeitpunkt betriebsfähigen Speicherplatz für die Daten bereit, die durch Nutzung der Anwendung erzeugt werden und die zur Nutzung der Anwendung erforderlich sind (im Folgenden „Anwendungsdaten“ genannt).

(6) Die Anwendung und die Anwendungsdaten werden auf dem Server kalendertäglich gesichert.

(7) Vereinbarungen über Systemvoraussetzungen auf Seiten des Kunden und über die vom Kunden zu liefernden Daten werden im Angebot getroffen. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und kc.art bis zum Übergabepunkt ist kc.art nicht verantwortlich.

§ 5 Technische Verfügbarkeit der Anwendung und des Zugriffs auf die Anwendungsdaten, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten

(1) kc.art schuldet die Verfügbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt (§ 4 Abs. 2 dieser AGB) nach Maßgabe des Absatzes 2. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.

(2) Die Verfügbarkeit beträgt 98 % im Jahresmittel, bezogen auf 24 Stunden täglich, sieben Tage die Woche. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Pflege, insbesondere die in Abs. 7 bestimmten Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit, sowie Zeiten, in denen die Anwendung aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Kunden oder der kc.art liegen (z.B. durch höhere Gewalt), nicht zu erreichen ist. Sofern für kc.art absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Pflege länger als drei Stunden dauern werden, wird sie dies dem Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen.

(3) kc.art beseitigt innerhalb einer angemessenen Frist die ihr gemeldeten Mängel. Auftretende Mängel werden von den Parteien einvernehmlich als betriebsverhindernde, betriebsbehindernde oder sonstige Mängel eingeordnet. Erzielen die Parteien kein Einvernehmen, entscheidet kc.art über die Einordnung unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden. Je nach Einordnung eines Mangels gelten folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten:

Art des Mangels                 Reaktionszeit               Wiederherstellungszeit

Betriebsverhindernder Mangel          12 Stunden                    24 Stunden
Betriebsbehindernder Mangel           24 Stunden                    2 Tage

Ein betriebsverhindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung der Anwendung beispielsweise aufgrund von Fehlfunktionen oder falschen Arbeitsergebnissen unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird (und dieser Mangel nicht mit zumutbaren organisatorischen Hilfsmitteln umgangen werden kann).

Ein betriebsbehindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung der Anwendung beispielsweise aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder Antwortzeiten zwar nicht unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird, die Nutzungseinschränkungen aber zugleich auch nicht nur unerheblich sind und mit zumutbaren organisatorischen oder sonstigen wirtschaftlichen zumutbaren Mitteln nicht umgangen werden können.

Die Reaktionszeit berechnet sich ab dem Eingang der Meldung nach Bürostunden während der Kernbetriebszeit (montags bis freitags, jeweils 9 – 17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage im Bundesland Berlin) nach Zeitstunden.

(4) Ein Mangel der Anwendung liegt vor, wenn

1. die Anwendung bei vertragsgemäßem Einsatz die vertraglich festgelegten Funktionen nicht erbringt oder
2. wenn sie sich für die nach diesem Vertrag vorausgesetzte Verwendung nicht eignet oder
3. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung nicht eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Programmen der gleichen Art üblich ist und der Kunde diese nach der Art der Anwendung erwarten kann.

Ein Mangel im Sinne dieser Vorschrift liegt insbesondere dann nicht vor, wenn sich das Vorliegen einer der vorgenannten Voraussetzungen Nr. 1 bis 3 nur unwesentlich auf die Nutzung der Anwendung auswirkt oder die Störung durch unsachgemäße Behandlung der Anwendung hervorgerufen wurde.

(5) Sofern ein vom Kunden gemeldeter Mangel der Anwendung nicht besteht, ist kc.art berechtigt, den dadurch verursachten Aufwand gesondert abzurechnen.

(6) Als Zeitraum der geplanten Nichtverfügbarkeit wird täglich 0.00 – 6.00 Uhr sowie Sonntag (ganztägig) vereinbart. kc.art ist in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit berechtigt, Anwendung oder Server zu warten, zu pflegen und Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Weitere Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit sind mit dem Kunden zu vereinbaren. Bei wichtigen Gründen wird der Kunde seine Zustimmung nicht unbillig verweigern.

(7) Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit die Anwendung nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei einer Nutzung einer Anwendung in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mängelhaftung oder Schadensersatz.

§ 6 Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten

(1) Kommt kc.art den in §§ 4 und 5 dieser AGB vereinbarten Verpflichtungen nicht nach, gelten die folgenden Regelungen.

(2) Gerät kc.art mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung der Anwendung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 16 dieser AGB. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn kc.art eine vom Kunden gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität der Anwendung zur Verfügung stellt.

(3) Kommt kc.art nach erstmaliger betriebsfähiger Bereitstellung der Anwendung den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, ist der Kunde verpflichtet, dies der kc.art unverzüglich anzuzeigen (vgl. § 11 Nr. 7 dieser AGB) und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. kc.art ist verpflichtet, die ihr angezeigten Mängel innerhalb der gesetzten Frist zu beseitigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, treten die Folgen des § 11 Nr. 7 S. 2 ff. dieser AGB in Kraft.

(4) Das monatliche Nutzungsentgelt nach § 10 dieser AGB verringert sich anteilig für die Zeit, in der die Anwendung und/oder die Anwendungsdaten dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang bzw. der Speicherplatz nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen.

(5) Hat kc.art die Nichterfüllung ihrer Leistungspflichten zu vertreten oder kommt sie mit der Nacherfüllung in Verzug, so kann der Kunde ferner Schadenersatz nach Maßgabe von § 16 dieser AGB geltend machen. Die verschuldensunabhängige Haftung der kc.art auf Schadenersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 1. Fall BGB) wird ausgeschlossen. Die Bestimmung des § 536a Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

(6) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Zusatzleistungen der kc.art

(1) kc.art stellt den Anwendern einen Support per Telefon und/oder per E-Mail wochentäglich (montags bis freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage im Bundesland Berlin) in der Zeit von 9 – 17 Uhr zur Verfügung. Der Support dient der laufenden Betreuung der Anwender; er ersetzt nicht die Implementierung der Software oder ggf. notwendige Schulungen.

(2) Sonstige Leistungen der kc.art können jederzeit schriftlich vereinbart werden, insbesondere Schulungen zur Anwendung. Solche sonstigen Leistungen werden gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands gem. § 10 Abs. 4 dieser AGB erbracht.

§ 8 Nutzungsrechte an und Nutzung der Anwendung, Rechte der kc.art bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse

(1) Nutzungsrechte an der Anwendung

(a) Der Kunde erhält an der Anwendung einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Eine Überlassung der Anwendung an den Kunden erfolgt nicht.

(b) Der Kunde darf die Anwendung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten und durch eigenes Personal nutzen.

(c) Der Kunde nutzt die Anwendung nur durch die im Angebot angegebene Anzahl von Benutzerzugängen (Lizenzen) gleichzeitig. Erfolgt eine gleichzeitige Nutzung durch mehr als die dort angegebene Lizenzen, zahlt der Kunde das im Angebot vereinbarte Nutzungsentgelt je Arbeitsplatz und Zugriff. Sonstige Ansprüche der kc.art bleiben unberührt.

(d) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Anwendung vorzunehmen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, die Anwendung auf ihre Funktionsweise zu untersuchen (reverse engineering), zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern kc.art sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.

(e) Sofern kc.art während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Anwendung vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

(f) Der Kunde darf zu Sicherungszwecken (Backup) eine Sicherungskopie der Anwendung anfertigen.

(g) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Anwendung Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Anwendung zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(h) Eventuell dem Kunden übergebene Unterlagen gelten als vertraulich. Ihr Inhalt darf ohne Zustimmung der kc.art nicht offenbart oder an Dritte weitergegeben werden.

(2) Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung

(a) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, um die Nutzung der Anwendung durch Unbefugte zu verhindern.

(b) Der Kunde haftet dafür, dass die Anwendung nicht zu gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden.

(3) Verletzung der Bestimmungen nach Abschnitt (1) und (2) durch den Kunden

(a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abschnitt (1) oder (2) aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann kc.art den Zugriff des Kunden auf die Anwendung oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. In schweren Fällen kann dies auch ohne vorherige schriftliche Ankündigung gegenüber dem Kunden erfolgen.

(b) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abschnitt (2), Buchstabe (b), ist kc.art berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde der kc.art auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung der kc.art weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abschnitt (1) oder (2), und hat er dies zu vertreten, so kann kc.art den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

(c) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Anwendung durch Dritte (oder durch nicht vom Kunden benannte Nutzer) schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des monatlichen Nutzungsentgelts nach § 10 dieser AGB zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadenersatzanspruch angerechnet.

(d) Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann kc.art Schadenersatz nach Maßgabe von § 16 dieser AGB geltend machen.

§ 9 Haftung für Rechtsmängel

(1) kc.art hat dem Kunden die Anwendung frei von Rechten Dritter zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde ist, sofern und soweit die Rechte Dritter ihn im Gebrauch der Anwendung beeinträchtigen, nicht zur Vergütung verpflichtet.

(3) Eine Nichtverfügbarkeit der Anwendung und/oder der Anwendungsdaten aus rechtlichen Gründen nach Abs. 1 löst die Folgen des § 6 Abs. 3 bis 6 dieser AGB aus.

(4) kc.art hält den Kunden auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aus einem Verstoß gegen Abs. 1 resultieren. Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüchen geltend gemacht werden. kc.art wird den Kunden in geeigneter Weise den vollen Zugriff auf die Anwendungsdaten ermöglichen.

(5) Ferner kann der Kunde Schadenersatz nach Maßgabe von § 16 dieser AGB geltend machen.

(6) kc.art haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde kc.art auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 10 Vergütungen, Rechnungsstellung

(1) Für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bzgl. der Anwendung und der Zurverfügungstellung von Speicherplatz, einschließlich der Datensicherung, wird ein monatliches Nutzungsentgelt erhoben, dessen Höhe sich zunächst aus dem Angebot ergibt.

(2) Das Nutzungsentgelt wird quartalsweise ab betriebsfähiger Bereitstellung erhoben. Es wird am dritten Werktag des jeweiligen Quartals im Voraus fällig. Erfolgt die Bereitstellung innerhalb eines laufenden Quartals wird das Entgelt zeitanteilig, erstmals jedoch am dritten Werktag des folgenden Quartals fällig. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist das Entgelt zeitanteilig zurückzuzahlen. Im Fall des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Mit Anerkennung dieser AGB erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die Rechnungen der kc.art per E-Mail zu erhalten. Zu diesem Zweck hat er der kc.art bei Vertragsabschluss eine entsprechende E-Mail-Adresse mitzuteilen.

(4) kc.art ist berechtigt, das Nutzungsentgelt maximal ein Mal pro Kalenderjahr und erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn an sich verändernde Marktbedingungen wie z.B. an erhebliche Veränderungen der Beschaffungskosten oder der Beschaffungspreise anzupassen. Die Anpassung bedarf der schriftlichen Ankündigung spätestens 4 Wochen vor Beginn des Quartals, für das die Preisanpassung erfolgen soll. Der Kunde hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird kc.art den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.

(5) Sonstige Leistungen werden von kc.art nach Aufwand erbracht zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Preisen. Dies gilt insbesondere für die Implementierung der Software und die Schulung von Personal.

(6) Vergütungen werden zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.

§ 11 Pflichten und Obliegenheit des Kunden

(1) Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind.

(2) Er wird insbesondere

1. die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie etwaige zusätzlich vereinbarte Identifikations- und Authentifikationssicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird kc.art unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;

2. die auf Grund von § 4 Abs. 7 dieser AGB gemäß dem Angebot vereinbarten Zugangsvoraussetzungen schaffen und die zur Nutzung der Anwendung erforderlichen Daten übermitteln sowie diesbezügliche Änderungen kc.art unverzüglich mitzuteilen;

3. die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 8 dieser AGB einhalten, insbesondere

(a) keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von kc.art betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze der kc.art unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;

(b) kc.art von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Anwendung durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Anwendung verbunden sind;

(c) die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten;

4. dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server der kc.art) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;

5. nach § 12 Abs. 2 dieser AGB die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der Anwendung personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;

6. vor der Versendung von Daten und Informationen an kc.art diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;

7. Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an den Leistungen nach §§ 4, 5 und § 7 dieser AGB der kc.art unverzüglich schriftlich anzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit kc.art infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, das Entgelt nach § 6 dieser AGB ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat;

8. die nach § 10 dieser AGB vereinbarten Vergütungen fristgerecht zahlen;

9. wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mit Hilfe der Anwendung an kc.art Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;

10. sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten durch Download zu sichern; unberührt bleibt die Verpflichtung der kc.art zur Datensicherung nach § 4 Abs. 6 dieser AGB.

§ 12 Datensicherheit, Datenschutz

(1) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach DSGVO und BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes kc.art von Ansprüchen Dritter frei. Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsverarbeitung vor und kc.art wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kun-den (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

(3) Zur Gewährleistung der Datensicherheit trifft kc.art die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO. kc.art schützt insbesondere die in ihrem Zugriff liegenden Dienste und Systeme sowie die vom Kunden oder den Kunden betreffenden, auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten und ggf. sonstigen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe – sei es durch technische Maßnahmen, durch Viren oder andere schädliche Programme oder Daten oder durch physischen Zugriff – durch Mitarbeiter der kc.art oder Dritte, ganz gleich auf welchem Wege diese erfolgen. Sie ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik geboten sind, insbesondere Virenschutz und Schutz gegen ähnliche schädliche Programme, sowie sonstige Sicherung seiner Einrichtung einschließlich des Schutzes gegen Einbruch.

(4) kc.art wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

(5) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 4 bestehen, so lange Anwendungsdaten im Einflussbereich der kc.art liegen, auch über das Vertragsende hinaus.

(6) Soweit es sich bei der Durchführung des Vertrages um eine Auftragsverarbeitung handelt, schließen Kunde und kc.art eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

§ 13 Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen nur die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch kc.art vertraulich zu behandeln sind insbesondere die Anwendungsdaten, sollte sie von dieser Kenntnis erlangen.

(2) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie

1. ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren, oder
2. der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren, oder
3. der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.

(3) Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgegeben.

(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 2 nicht nachgewiesen ist.

§ 14 Sanktion bei Verletzung der Verpflichtungen nach § 13 dieser AGB

Verletzt eine Partei eine Pflicht nach § 13 dieser AGB aus Gründen, die sie zu vertreten hat, so wird für jeden Fall der Verletzung eine Vertragsstrafe fällig, die von der jeweils anderen Partei der Höhe nach festzusetzen ist und vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden kann. Weiter kann die geschädigte Partei Schadensersatz nach Maßgabe von § 16 dieser AGB geltend machen, wobei die Vertragsstrafe anzurechnen ist.

§ 15 Insolvenz bzw. drohende Insolvenz einer Vertragspartei

(1) Eine Partei hat die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn

1. sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat oder dies in den kommenden 14 Kalendertagen beabsichtigt,

2. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Dritten beantragt worden ist,

3. sie auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten die Zahlungen einstellen muss,

4. gegen sie im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Maßnahmen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen getroffen wurden, oder

5. sie im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Vereinbarungen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen zugestimmt hat.

(2) Liegt einer der Umstände des Abs. 1 Nrn. 3–5 vor, so kann die andere Partei das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

§ 16 Haftung, Haftungsgrenzen und Vertragsstrafe

(1) Die Parteien haften einander für alle Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren, ebenfalls unbeschränkt.

(3) Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

(4) Eine Partei ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nur verpflichtet, wenn dies der Vertrag zwischen Kunde und kc.art ausdrücklich vorsieht. Die Aufrechnung mit ihr und gegen sie ist zulässig.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 17 Laufzeit, Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 36 Monate.

(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres ordentlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.

(3) Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich.

(4) Ungeachtet der Regelung in Abs. 2 und 3 kann kc.art den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung des Entgeltes bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. kc.art kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe eines Viertels des bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Entgeltes verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 18 Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags

Der Kunde ist mit rechtlicher Beendigung des Vertrages verpflichtet, sämtliche Kopien der Anwendung auf seinen eigenen EDV-Einrichtungen zu löschen.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen kc.art und dem Kunden findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Änderungen oder Ergänzungen des bestehenden Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Erfordernis der Schriftform an sich.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Angebots oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

B. Besondere Bestimmungen zur Implementierung und Schulung

§ 20 Implementierung

(1) kc.art implementiert nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden die aktuelle Version der Anwendung. Unter Implementierung verstehen die Parteien die Installation von Programmen, die Anpassung von Programmen, Datensätzen und -formaten sowie Schnittstellen, die notwendig sind, um die vertragsgegenständliche Leistung zu erbringen.

(2) Die Optimierung der Qualität der vom Kunden gelieferten Daten ist nicht Bestandteil des Auftrages; die Richtigkeit der vom Kunden gelieferten Daten wird von kc.art nur stichprobenartig überprüft.

§ 21 Schulung
kc.art führt nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden auch Schulungsseminare durch. Pro gebuchtes Seminar schult kc.art bis zu 10 Mitarbeiter des Kunden in der Nutzung der An-wendung. Inhalt der Schulung sind Erklärungen und Demonstrationen zu den wesentlichen Zwecken und Funktionen der Anwendung.

§ 22 Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde stellt kc.art vor dem vereinbarten Installationstermin die für die Installation erforderlichen Informationen zur Verfügung. Er hat dafür Sorge zu tragen, die für die Installation erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere ggf. erforderliche Telekommunikationsanschlüsse, Verbindungen einschließlich der auftraggeberseitigen Verkabelung, ausreichende elektrische Versorgung für die Geräte und Arbeitsräume für die Installation. Die für die Installation erforderlichen Voraussetzungen ergeben sich aus dem Stand der Technik und/oder den Anweisungen oder Installationsrichtlinien von kc.art.

(2) kc.art erhält nach Absprache mit dem Kunden den erforderlichen Zugang zur Hard- und Software des Kunden. Der Kunde wird kc.art auf Veränderungen des Standes der Technik hinweisen, sofern diese für die Durchführung der Implementierung oder Schulung maßgeblich relevant sind.

(3) Sind eventuelle Anweisungen von kc.art bezüglich der Installationsvoraussetzungen nicht eingehalten worden oder versäumt der Kunde die rechtzeitige Bereitstellung der für die Installation erforderlichen Bedingungen, so kann kc.art nach seiner Wahl eine Terminverlängerung für die Installation und für jeden Tag der Terminverschiebung Schadenersatz verlangen. Der Kunde hat die vergeblich erbrachten Leistungen (Anfahrt, Prüfung und Arbeit vor Ort) zu vergüten.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass die zu schulenden Mitarbeiter über die erforderlichen technischen Vorkenntnisse verfügen. Die technischen Vorkenntnisse werden zwischen den Parteien abgestimmt.

(5) Der Kunde stellt die räumlichen und sachlichen Mittel zur Durchführung der Schulungen auf seine Kosten zur Verfügung.

§ 23 Vergütung

(1) Für die zu erbringenden Dienstleistungen erhebt kc.art ein Entgelt, dass aus einem Festpreis sowie etwaiger Reisekosten besteht. Die Höhe des Entgeltes und der Reisekosten werden im Angebot vereinbart.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

§ 24 Vertragsdurchführung

Fristen und Termine für die Leistungen nach §§ 20, 21 dieser AGB werden zwischen dem Kunden und kc.art abgestimmt. Hierzu benennen sowohl der Kunde als auch kc.art einen verantwortlichen Projektleiter und zeigen dies der Gegenseite rechtzeitig vor dem Projektstart an.

§ 25 Abnahme der Implementierung

(1) Nach fertiger Installation des Systems wird der Kunde eine Abnahme der Implementierung durchführen.

(2) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Implementierung die vereinbarten Anforderungen erfüllt.

(3) Während der Funktionsprüfung wird der Kunde kc.art alle auftretenden Abweichungen der Implementierung von den Leistungsanforderungen unverzüglich mitteilen. Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Erklärt der Kunde nicht fristgerecht die Abnahme, kann kc.art eine angemessene Frist zur Abgabe der Erklärung setzen. Die Implementierung gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde weder die Abnahme schriftlich erklärt noch kc.art schriftlich darlegt, welche Mängel noch zu beseitigen sind.

§ 26 Sonstige Vereinbarungen

Sollten nach der Implementierung Anpassungen der Anwendung notwendig sein, welche auf Basis einer veränderten Konfiguration der Vorsysteme oder Datenlieferungen notwendig sind, werden die Aufwände hierfür durch kc.art im Vorfeld geschätzt und mitgeteilt. Eine Umsetzung erfolgt dann nach Kostenfreigabe durch den Kunden. Gleiches gilt für separat notwendige Schulungstage beim Kunden. Diese können direkt bei kc.art zu den regulären Kosten (§ 23 dieser AGB) beauftragt werden.

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